
1.Geltungsbereich
Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Vertragsannahmeerklärungen und Grundlage aller Verkäufe, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratung und Auskünften der Firma MelonSolutions. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung der Firma MelonSolutions als angenommen.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind ausgeschlossen, auch wenn ihnen die Firma MelonSolutions nicht ausdrücklich widerspricht.
2.Vertragsinhalt
Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend. Informationen, Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwendungstechnischen Hinweisen sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnis vermitteln. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, werden sie nicht Vertragsbestandteil. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.
Die Firma MelonSolutions behält sich vor, bei Auftragsausführung technische Änderungen vorzunehmen, soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der Anlage als sachdienlich erweisen.
3.Preise
Die von der Firma MelonSolutions angegebenen Preise verstehen sich ab Werk bzw. ab Lager, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Verpackung und Inbetriebnahme, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer während der Dauer des Vertragsverhältnisses erhöhen, ist die Firma MelonSolutions berechtigt, die im Vertrag ausgewiesene Mehrwertsteuer in gleichem Umfang zu erhöhen.
Ist eine uns bindende Preisabsprache zustande gekommen, kann die Firma MelonSolutions trotzdem die Preise berichtigen, wenn nachträglich die Lieferung oder Leistung durch neu hinzukommende öffentliche Abgaben, Nebengebühren, Frachten oder deren Erhöhung oder andere gesetzliche Maßnahmen oder eine Änderung der Kostenfaktoren wie Lohn- und Materialkosten, auf denen unsere Preise beruhen, mittelbar oder unmittelbar betroffen und verteuert wird. Sofern die Preiserhöhung aufgrund der genannten Umstände mehr als 10% des vereinbarten Preises übersteigt, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen. Dies gilt nicht, wenn die Firma MelonSolutions ausdrücklich und schriftlich einen Festpreis zugesagt hat oder wenn die Ware oder Leistung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht wird.
4. Lieferzeiten, Lieferung, Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich, es sei denn, dass die Firma MelonSolutions ausdrücklich und schriftlich eine bestimmte Lieferzeit als verbindlich bezeichnet hat. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Zugangs der Auftragsbestätigung beim Vertragspartner, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen, die der Vertragspartner zu erbringen hat.
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. –auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten- verlängert sich., wenn der Verkäufer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist, die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird der Verkäufer von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern die Leistungsverzögerung länger als vier Wochen dauert, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Leistungszeit oder wird der Verkäufer von der Leistungsverpflichtung frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Vertragspartner unverzüglich benachrichtigt.
Bei eigenem Verzug und von der Firma MelonSolutions zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind wir zu Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer der Firma MelonSolutions gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
Die Firma MelonSolutions ist zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
Wenn zwischen der Firma MelonSolutions und dem Kunden keine Vereinbarung über den Versand getroffen ist, erfolgt dieser nach unserem Ermessen, wobei die Firma MelonSolutions nicht verpflichtet ist, die günstigste Art der Versendung zu wählen.
Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, sobald die Ware das Werk bzw. Lager der Firma MelonSolutions verlässt.
Auf Wunsch und Kosten des Vertragspartners wird die Ware von der Firma MelonSolutions gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
Wenn die Lieferungen und Leistungen auf Wunsch des Vertragspartners oder aus von ihm zu vertretenden Gründen (Gläubigerverzug) verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Vertragspartner über. Die entsprechenden Kosten für Wartezeit, Bereitstellung und Aufbewahrung und weitere erforderliche Reisen der Erfüllungsgehilfen der Firma MelonSolutions hat der Vertragspartner zu tragen.
5.Zahlung
In Rechnung gestellte Leistungen sind ab Rechnungszugang sofort fällig.
Im Falle des Verzuges des Vertragspartners werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 4 Prozent über dem jeweiligen Bundesbank Diskontsatz, berechnet. Des Weiteren ist die Firma MelonSolutions berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen die Nutzung der gelieferten Software zu unterbinden.
Zahlungen dürfen nur an die Firma MelonSolutions erfolgen, nicht an Vertreter. Vorauszahlungen können einzelvertraglich vereinbart werden.
Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, ist die Firma MelonSolutions berechtigt, die Erbringung der Leistung bis zur Zahlung aufzuschieben.
Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt nur erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Vertragspartner, Diskont-, und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig.
Bei Teilleistungen steht der Firma MelonSolutions das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlungen zu.
Die Forderungen der Firma MelonSolutions werden alle unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unserer Vertragspartner zu mindern.
Wird die Leistung vom Vertragspartner nicht abgenommen, ohne dass dies von der Firma MelonSolutions zu vertreten ist, oder erklärt die Firma MelonSolutions den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Vertragspartner, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von 30% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden bzw. entgangen sind.
Zu einer Aufrechnung ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren bleiben Eigentum der Firma MelonSolutions (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen – bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung – gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftiger oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, und zwar auch dann, wenn besonders bezeichnete Forderungen bereits beglichen sind. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt. Die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung des Käufers, tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehaltes und steht dem Verkäufer zu. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bezüglich der Vorbehaltsware jegliche Beeinträchtigung des Eigentums zu unterlassen und im Fall des Zugriffs Dritter die Firma MelonSolutions unverzüglich darüber zu informieren.
7. Gewährleistung
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, leistet die Firma MelonSolutions Gewähr nach folgenden Bestimmungen:
Wenn erkennbare Mängel binnen zwei Wochen ab Abnahmezeitpunkt oder mangels Abnahme ab Eingang der Ware beim Vertragspartner, nicht erkennbare Mängel bei Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten ab Abnahme- oder Übergabezeitpunkt oder im Fall des Versandes ab Eingang beim Vertragspartner schriftlich angezeigt werden.
Wenn am gerügten Liefergegenstand Reparaturversuche, Instandsetzungsarbeiten oder technische Änderungen durch unseren Vertragspartner oder Dritte nicht stattgefunden haben und wenn der Liefergegenstand vom Vertragspartner und/oder Endkunden sachgemäß bedient und eingesetzt wird.
Die Firma MelonSolutions macht darauf aufmerksam, dass eine absolut fehlerfreie Erstellung von Software und Hardware, insbesondere komplexe Systeme, nach aktuellem Stand der Technik nicht bzw. nicht mit zumutbaren Aufwendungen möglich ist. Gegenstand dieser Gewährleistung ist eine Leistung, die für den üblichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch entsprechend der Beschreibung tauglich ist.
Für die Fehlerfreiheit der Hard- oder Software außerhalb des Gegenstandes dieser Gewährleistung kann aus oben genannten Gründen keine Mängelhaftung übernommen werden. Insbesondere übernimmt die Firma MelonSolutions keine Gewähr dafür, dass die Funktionen der Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse trägt der Kunde. Wird Software auf kundeneigene Hardware eingesetzt, erstreckt sich die Gewährleistung nur auf die gelieferte Software und nicht auf deren Zusammenwirken mit der Hardware.
Die Gewährleistungsverpflichtung der Firma MelonSolutions beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages), Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder Nachbesserung. Bei verzögerter, verweigerter oder mehrmalig misslungener Nachbesserung bleibt das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) unberührt.
Zur Mängelbeseitigung hat der Vertragspartner die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes und solcher chemischen, elektromechanischen oder elektrischen Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
8. Haftung
Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Mangelfolgeschäden – auch soweit vorstehende Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Vertragspartners stehen – werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Firma MelonSolutions, einen unserer gesetzlichen Vertreter oder einen unserer Erfüllungsgehilfen.
Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen, insbesondere wird nicht für Schäden gehaftet, die als Folge von strafbaren Handlungen (z.B. Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl) gegenüber Personen, dem Eigentum oder dem Vermögen des Vertragspartners oder Dritten entstehen. Ausgeschlossen sind in jedem Fall Ersatzansprüche für Folgeschäden, z.B. bei Nichtfunktionieren der Anlage, Einbruch, Kosten der Polizei bzw. Feuerwehr sowie ggf. Bewachungsunternehmen bei Gefahrenmeldungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit diesen Haftungsbeschränkungen entgegenstehen.
Etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen sind der Firma MelonSolutions unverzüglich schriftlich zwecks Abstellung anzuzeigen, andernfalls können Rechte hieraus nicht abgeleitet werden.
Beratungen durch Personal der Firma MelonSolutions oder von uns beauftragtre Vertreter erfolgen unverbindlich. Sie basieren auf dem gegenwärtigen Stand unserer Erkenntnisse und Erfahrungen und werden nach bestem Wissen erteilt. Haftungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als dass der Firma MelonSolutions nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Die Firma MelonSolutions haftet nicht für entgangenen Gewinn und Vermögensschäden des Kunden, welche z.B. in Verbindung mit einem Ausfall der Ware entstehen, durch fehlerhafte Funktion von Programmen oder Datenverlust, ebenso wenig, wenn die vom Kunden gewählte Systemkonfiguration seinen Erfordernissen nicht entspricht oder die beabsichtigten Ergebnisse nicht erreicht werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit diesen Haftungsbeschränkungen entgegensteht.
9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die Rechtsbeziehungen der Firma MelonSolutions gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Saarbrücken.
10. Datenspeicherung
Die Firma MelonSolutions ist berechtigt, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den Vertragspartner im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertrages zweckmäßig erscheint.
11.Urheberrecht
Die von der Firma MelonSolutions zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der Besteller verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet sich der Besteller, diese ohne Zustimmung der Firma MelonSolutions weder zu vervielfältigen noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Besteller zur Schadenersatzleistung verpflichtet.
12.Sonstiges
Bei Übertragung über das Internet oder andere Übertragungsmedien bietet die Firma MelonSolutions für die Herstellung der Verbindung und die Übertragung der Meldungen keine höhere als die diesem Übertragungsdienst eigene Sicherheit.
Gebühren, die von Telekommunikationsdienstleistern, Transportunternehmen, Polizei, Feuerwehr oder Dritten aufgrund der vereinbarten Lieferungen und Leistungen erhoben werden, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
Die Firma MelonSolutions ist berechtigt, sich bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr gilt in diesem Fall eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Die Wirkung des §139 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.